(PfWirtAusbStEignV 2011)
Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pferdewirt und zur Pferdewirtin

Ausfertigungsdatum: 07.02.2011


§ 4 PfWirtAusbStEignV 2011 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pferdewirt vom 4. Februar 1980 (BGBl. I S. 136) außer Kraft.