Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV 1992)
Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel

Ausfertigungsdatum: 10.11.1992


§ 1 PflSchAnwV 1992 Vollständiges Anwendungsverbot

Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 1 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten, dürfen nicht angewandt werden.