(PflKartV 1986)
Pflanzkartoffelverordnung

Ausfertigungsdatum: 21.01.1986


§ 11 PflKartV 1986 Mitteilung des Ergebnisses der Feldbestandsprüfung

Ergibt die Feldbestandsprüfung, dass die Anforderungen an den Feldbestand nicht erfüllt sind, so wird dies dem Antragsteller und dem Vermehrer schriftlich mitgeteilt.