Pflegebedürftigenbeteiligungsverordnung (PfleBeteiligungsV)
Verordnung zur Beteiligung der auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie der pflegenden Angehörigen im Bereich der Begutachtung und Qualitätssicherung der Sozialen Pflegeversicherung

Ausfertigungsdatum: 22.03.2013


§ 2 PfleBeteiligungsV Anerkannte Organisationen

Als maßgebliche Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf Bundesebene gelten:

1.
der Sozialverband Vdk Deutschland e. V.,
2.
der Sozialverband Deutschland e. V. – Bundesverband –,
3.
die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V.,
4.
die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V.,
5.
die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. und
6.
der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.