Ausfertigungsdatum: 02.10.2018
§ 23 PflAFinV Hilfsmerkmale
    
        Hilfsmerkmale sind: 
        
            - 1.
- 
                Bezeichnung und Anschrift der auskunftspflichtigen Stelle, 
- 2.
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                für die Erhebungen Name und Anschrift des Trägers der praktischen Ausbildung und der Pflegeschule, 
- 3.
- 
                Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.