Ausfertigungsdatum: 02.10.2018
§ 23 PflAFinV Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
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Bezeichnung und Anschrift der auskunftspflichtigen Stelle,
- 2.
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für die Erhebungen Name und Anschrift des Trägers der praktischen Ausbildung und der Pflegeschule,
- 3.
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Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.