Pferdewirtmeisterprüfungsverordnung (PferdewMeistPrV)
Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pferdewirtschaftsmeister und Pferdewirtschaftsmeisterin

Ausfertigungsdatum: 27.10.2015


§ 2 PferdewMeistPrV Fachrichtungen

Der Prüfling wählt für die Prüfung eine der folgenden Fachrichtungen:

1.
Pferdehaltung und Service,
2.
Pferdezucht,
3.
Klassische Reitausbildung,
4.
Pferderennen oder
5.
Spezialreitweisen.