Ausfertigungsdatum: 18.04.2016
Ein Drittel der Solvabilitätskapitalanforderung gemäß § 25 bildet die Mindestkapitalanforderung. Der Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung beträgt 3 Millionen Euro. Für Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit ermäßigt sich der Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung um ein Viertel.