Pfandleiherverordnung (PfandlV)
Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher

Ausfertigungsdatum: 01.02.1961


§ 1 PfandlV Geltungsbereich der Erlaubnis

Die Erlaubnis zum Betrieb des Gewerbes eines Pfandleihers gilt für den Geltungsbereich dieser Verordnung.