Urteile & Gesetze
Neues
  1. Startseite
  2. Gesetze
  3. PersVMobFachwPrV
  4. § 10
< § 9
Anlage 1 >

(PersVMobFachwPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Personenverkehr und Mobilität und Geprüfte Fachwirtin für Personenverkehr und Mobilität

Ausfertigungsdatum: 13.02.2013


§ 10 PersVMobFachwPrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz