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< § 8
Anlage 1 >

(PersDLPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Personaldienstleistungsfachwirt und Geprüfte Personaldienstleistungsfachwirtin

Ausfertigungsdatum: 23.07.2010


§ 9 PersDLPrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

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