(PersDienstLAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau

Ausfertigungsdatum: 13.02.2008


§ 2 PersDienstLAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.