(PEntgV)
Post-Entgeltregulierungsverordnung

Ausfertigungsdatum: 22.11.1999


§ 9 PEntgV Veröffentlichung

Die Regulierungsbehörde veröffentlicht in ihrem Amtsblatt nach § 22 Abs. 4 des Gesetzes die genehmigten Entgelte sowie die dazugehörigen Leistungsbeschreibungen und die Bestimmung über die Leistungsentgelte.