(PBLEntgV)
Postbankleistungsentgeltverordnung

Ausfertigungsdatum: 13.12.2007


§ 1 PBLEntgV Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte

Den Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen, die bei der DB Privat- und Firmenkundenbank AG beschäftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.