Ausfertigungsdatum: 01.11.2010
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1476)
Nr. | Bezeichnung der Systemkomponente | Verpflichtung/Option |
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1 | Elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium auf der Ausweiskarte (Hard- und Software) | Verpflichtung für den Ausweishersteller |
2 | Hardware zur Erfassung und Echtheitsbewertung von Fingerabdrücken | Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
Verpflichtung für den Ausweishersteller Verpflichtung für die Personalausweisbehörden |
3 | Software zur Erfassung, Echtheitsbewertung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke | Verpflichtung für den Ausweishersteller
Verpflichtung für die Personalausweisbehörden |
4 | System zur sicheren Übermittlung des Lichtbildes von Dritten an die Personalausweisbehörde | Verpflichtung für die Personalausweisbehörden, welche das Lichtbild gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 von Dritten erhalten |
5 | Erfassungsstation zur Fertigung des Lichtbildes | Verpflichtung für die Personalausweisbehörden, die das Lichtbild gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 selbst fertigen |
6 | Modul für die Datenübermittlung von den Personalausweisbehörden an den Ausweishersteller | Verpflichtung für den Ausweishersteller
Verpflichtung für die Personalausweisbehörden |
7 | Modul zur Sicherung der Authentizität und Vertraulichkeit der Antragsdaten | Verpflichtung für den Ausweishersteller
Verpflichtung für die Personalausweisbehörden |
8 | Änderungs- und Visualisierungmodul für den Änderungs- und Visualisierungsdienst in den Personalausweisbehörden | Verpflichtung für den Ausweishersteller
Verpflichtung für die Personalausweisbehörden |
9 | Kartenlesegeräte für die Nutzung im Rahmen des § 18 des Personalausweisgesetzes | Optionale Durchführung durch den Anbieter dieser Geräte. |
10 | eID-Client | Optionale Durchführung durch den Anbieter dieser Software. Empfehlung des Einsatzes zertifizierter Software an den Ausweisinhaber |
11 | Hard- und Software zur Durchführung des elektronischen Identitätsnachweises oder des Vor-Ort-Auslesens bei den Diensteanbietern oder ihrer Auftragnehmer (eID-Server) | Verpflichtung für den Diensteanbieter oder dessen Auftragnehmer |