Personalausweisverordnung (PAuswV)
Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

Ausfertigungsdatum: 01.11.2010


§ 12a PAuswV Muster für den Ersatz-Personalausweis

Der Ersatz-Personalausweis ist nach dem in Anhang 2a abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1.