(PatG)
Patentgesetz

Ausfertigungsdatum: 05.05.1936


§ 120 PatG

Die Entscheidung braucht nicht begründet zu werden, soweit der Bundesgerichtshof Rügen von Verfahrensmängeln nicht für durchgreifend erachtet. Dies gilt nicht für Rügen nach § 111 Abs. 3.