Die Ausbildung gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte, die Bewerberinnen und Bewerber in folgender Reihenfolge zu durchlaufen haben: 
        
            - 1.
- 
                mindestens zwei Jahre und zwei Monate und höchstens drei Jahre im Geltungsbereich dieser Verordnung in einer Patentanwaltskanzlei oder in der Patentabteilung eines Unternehmens (erster Ausbildungsabschnitt), 
- 2.
- 
                zwei Monate beim Deutschen Patent- und Markenamt (zweiter Ausbildungsabschnitt) und 
- 3.
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                sechs Monate beim Bundespatentgericht (dritter Ausbildungsabschnitt).