(PaßG)
Paßgesetz

Ausfertigungsdatum: 19.04.1986


§ 9 PaßG Speicherung von paßrechtlichen Maßnahmen

Anordnungen nach § 7 Abs. 1 oder 2 oder § 8 dürfen im polizeilichen Grenzfahndungsbestand gespeichert werden.