(PaßG)
Paßgesetz

Ausfertigungsdatum: 19.04.1986


§ 27 PaßG Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Das Auswärtige Amt erlässt im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern allgemeine Verwaltungsvorschriften über das Ausstellen amtlicher Pässe.