§ 4 Satz 1 bis 4 tritt mit Wirkung vom 9. April 1967, § 11 Abs. 3 mit Wirkung vom 20. Juli 1972 in Kraft. Im übrigen tritt das Gesetz am Ersten des auf seine Verkündung folgenden Monats in Kraft.
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen