(ParkettlAusbV 2002)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Parkettleger/zur Parkettlegerin

Ausfertigungsdatum: 17.06.2002


§ 5 ParkettlAusbV 2002 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.