Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
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Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team,
- 7.
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Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen,
- 8.
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Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
- 9.
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Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
- 10.
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Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 11.
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Prüfen der Verlegebedingungen, Herstellen von Untergründen,
- 12.
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Gestalten von Parkett und anderen Holzfußböden sowie von Bodenbelägen,
- 13.
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Verlegen von Parkett, anderen Holzfußböden und Schichtwerkstoffen,
- 14.
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Verlegen von Bodenbelägen,
- 15.
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Behandeln von Oberflächen,
- 16.
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Herstellen und Anbringen von Profilen,
- 17.
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Instandhalten und Instandsetzen von Parkett und anderen Holzfußböden sowie von Bodenbelägen,
- 18.
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Restaurieren von Parkett und anderen Holzfußböden,
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Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung.