(PAO)
Patentanwaltsordnung

Ausfertigungsdatum: 07.09.1966


§ 75 PAO Aufgaben des Schriftführers

Der Schriftführer führt das Protokoll über die Sitzungen des Vorstands und der Kammerversammlung. Er führt den Schriftwechsel des Vorstands. Der Präsident kann Abweichendes bestimmen.