(PAO)
Patentanwaltsordnung

Ausfertigungsdatum: 07.09.1966


§ 54 PAO Aufgaben der Patentanwaltskammer

Die Patentanwaltskammer hat die Aufgabe, die Belange des Berufsstands zu wahren und zu fördern sowie die Einhaltung der Berufspflichten zu überwachen.