(PAO)
Patentanwaltsordnung

Ausfertigungsdatum: 07.09.1966


§ 13 PAO Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft

(1) Die Zulassung zur Patentanwaltschaft wird auf Antrag erteilt.

(2) Ein Antrag darf nur aus den in diesem Gesetz bezeichneten Gründen abgelehnt werden.

(3) u. (4) (weggefallen)