Ausfertigungsdatum: 19.12.2002
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die in Artikel 1 bezeichneten Änderungen sind für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten und werden innerstaatlich nach Maßgabe dieser Verordnung angewendet.
(2) Artikel 2 Satz 2 und Artikel 5 Abs. 1 und 2 Satz 1 treten
(3) Die Artikel 6 und 7 Abs. 1 Nr. 3 treten am 1. Januar 2003 in Kraft.