Ergänzend zu Hilfsmitteln werden geliefert
- 1.
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kosmetische Bedarfsartikel für Träger von Gesichtsersatzstücken oder von Perücken,
- 2.
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Gummistrümpfe als Beinprothesenüberzug,
- 3.
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Trikotschlauchbinden für Prothesenträger,
- 4.
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Maßleibbinden, Zurichtungen von Kleidungsstücken und besondere Kleidungsstücke, wenn dies zum Tragen von Körperersatzstücken oder orthopädischen Hilfsmitteln notwendig ist.
Satz 1 Nr. 1 gilt für kosmetische Bedarfsartikel, die Personen mit erheblichen Gesichtsentstellungen benötigen, und für das Frisieren von Perücken entsprechend.