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Orthopädiemechaniker- und Bandagistenmeisterverordnung (OrthBandMstrV)
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Orthopädiemechaniker- und Bandagisten-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 26.04.1994


§ 8 OrthBandMstrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 1994 in Kraft.

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