(ORheinLotsOEV)
Verordnung zur Einführung der Lotsenordnung für den Oberrhein

Ausfertigungsdatum: 15.06.1956


Art 3 ORheinLotsOEV Prüfungsausschüsse

Prüfungsausschüsse zur Abnahme der Lotsenprüfung (§ 9 Nr. 1) werden bei den in Artikel 2 Abs. 1 genannten Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern gebildet.