Offshore-Arbeitszeitverordnung (Offshore-ArbZV)
Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten

Ausfertigungsdatum: 05.07.2013


§ 5 Offshore-ArbZV Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung

Abweichend von § 9 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonntagen und Feiertagen beschäftigt werden.