NWRG-Durchführungsverordnung (NWRG-DV)
Verordnung zur Durchführung des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes

Ausfertigungsdatum: 31.07.2012


§ 5 NWRG-DV Datenabruf im automatisierten Verfahren

Die Datenübermittlung durch Abruf im automatisierten Verfahren erfolgt unter Nutzung des Datenaustauschstandards XWaffe oder über die von der Registerbehörde bereitgestellte Portalanwendung. § 2 Absatz 1 und 3 gilt entsprechend.