(NpSG)
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz

Ausfertigungsdatum: 21.11.2016


§ 5 NpSG Einziehung

Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 4 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.