Notarfachprüfungsverordnung (NotFV)
Verordnung über die notarielle Fachprüfung

Ausfertigungsdatum: 07.05.2010


§ 15 NotFV Bewertung der mündlichen Prüfung

Der Prüfungsausschuss stellt die Gesamtnote der mündlichen Prüfung fest. Bei der Ermittlung der Gesamtnote werden der Vortrag mit 20 Prozent und das Gruppenprüfungsgespräch mit 80 Prozent berücksichtigt.