Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über 
        
            - 1.
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                den Stand des Bürokratieabbaus im Rahmen bestehender Zielvorgaben, 
- 2.
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                die Erfahrungen mit der angewandten Methodik zur Schätzung des Erfüllungsaufwandes, 
- 3.
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                die Entwicklung des Erfüllungsaufwandes in den einzelnen Ministerien und 
- 4.
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                die Ergebnisse und Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung.