Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über
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den Stand des Bürokratieabbaus im Rahmen bestehender Zielvorgaben,
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die Erfahrungen mit der angewandten Methodik zur Schätzung des Erfüllungsaufwandes,
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die Entwicklung des Erfüllungsaufwandes in den einzelnen Ministerien und
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die Ergebnisse und Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung.