(NichtAnpG)
Gesetz über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre

Ausfertigungsdatum: 26.03.1993


Eingangsformel NichtAnpG

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: