(NeustädterBuchtFzgV)
Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen

Ausfertigungsdatum: 09.02.2009


§ 7 NeustädterBuchtFzgV

Diese Verordnung tritt am 01. April 2009 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2021 außer Kraft.