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(Neckar/MainG)
Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum und über die Beitragsleistung bei der Kanalisierung des Neckars von Mannheim bis Plochingen und des Mains von Aschaffenburg bis Bamberg sowie zum Ausbau der Donau von Passau bis Kelheim

Ausfertigungsdatum: 03.08.1920


§ 7 Neckar/MainG

Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft.

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