Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung

Ausfertigungsdatum: 01.11.2006


Inhaltsübersicht NAV

Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2Netzanschlussverhältnis
§ 3Anschlussnutzungsverhältnis
§ 4Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers
 
Teil 2
Netzanschluss
§ 5Netzanschluss
§ 6Herstellung des Netzanschlusses
§ 7Art des Netzanschlusses
§ 8Betrieb des Netzanschlusses
§ 9Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses
§ 10Transformatorenanlage
§ 11Baukostenzuschüsse
§ 12Grundstücksbenutzung
§ 13Elektrische Anlage
§ 14Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage
§ 15Überprüfung der elektrischen Anlage
 
Teil 3
Anschlussnutzung
§ 16Nutzung des Anschlusses
§ 17Unterbrechung der Anschlussnutzung
§ 18Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
 
Teil 4
Gemeinsame Vorschriften
 
 Abschnitt 1
 Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers
§ 19Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, Eigenanlagen
§ 20Technische Anschlussbedingungen
§ 21Zutrittsrecht
§ 22Mess- und Steuereinrichtungen
 
 Abschnitt 2
 Fälligkeit, Folge von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse
§ 23Zahlung, Verzug
§ 24Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung
§ 25Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
§ 26Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses
§ 27Fristlose Kündigung oder Beendigung
 
Teil 5
Schlussbestimmungen
§ 28Gerichtsstand
§ 29Übergangsregelung