Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei: 
        
            - 1.
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                Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer, 
- 2.
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                Hochwasserschutzmaßnahmen sowie den Wasserhaushalt verändernden Maßnahmen, 
- 3.
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                Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen, 
- 4.
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                der Aufstellung von Bauleitplänen.