(NatSGSORügenV)
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Südost-Rügen"

Ausfertigungsdatum: 12.09.1990


§ 1 NatSGSORügenV Festsetzung

In dem in § 2 näher bezeichneten Umfang werden auf der Insel Rügen Naturschutzgebiete und ein Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Südost-Rügen" festgesetzt.