(NatSGSchorfhV)
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin"

Ausfertigungsdatum: 12.09.1990


§ 9 NatSGSchorfhV Einvernehmen

Das Einvernehmen mit der Verwaltung des Biosphärenreservates ist herzustellen bei

1.
der Aufstellung von Bauleitplänen,
2.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege, Deiche und Gewässer.