(NatSGSchorfhV)
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin"

Ausfertigungsdatum: 12.09.1990


§ 2 NatSGSchorfhV Flächenbeschreibung und Abgrenzung

(1) Zum Biosphärenreservat "Schorfheide - Chorin" gehören folgende landschaftliche Raumeinheiten:

1.
die Choriner Endmoränenlandschaft mit dem Parsteiner See und dem Grumsiner Forst,
2.
der Niederoderbruch und die Neuenhagener Oderinsel,
3.
die Britzer Platte,
4.
die Werbellin - Joachimsthaler Moränenlandschaft,
5.
die Schorfheide,
6.
die Poratzer Grund- und Endmoränenlandschaft,
7.
die Grund- und Endmoränenlandschaft um Melzow und Greiffenberg,
8.
die Ackerlandschaft Gerswalde - Stegelitz,
9.
das Templiner Seengebiet.

(2) Das in anliegender Karte im Maßstab 1:50.000 dargestellte Biosphärenreservat "Schorfheide - Chorin" setzt sich aus Totalreservaten (Kernzonen), Naturschutzgebieten, Kulturlandschaften und devastierten (stark geschädigten) Landschaften zusammen.
Das Biosphärenreservat wird im einzelnen wie folgt begrenzt:

1.
Grenzverlauf im SüdenBeginnend an der Oder bei Einmündung der Alten Oder in die Stromoder, diese nach S bis Neuglietzen, Mineralbodenkante nach Altglietzen, Neutornow, Neukietz. Bei Neukietz an die Alte Oder nach NW bis südöstlich Vorwerk Tortz. Dann Kreisgrenze nach SW bis Eisenbahnlinie Eberswalde/Bad Freienwalde nach NW an Falkenberg vorbei bis zum kreuzenden Fließ zwischen Amalienhof und Falkenberg, Fließ nach SW bis zur Straße Falkenberg - Amalienhof, von dort Weg nach Hohenfinow ca. 150 m folgend, hinter der Bebauung nach Süden, parallel zur Straße, bis zur Straße Falkenberg/Hohenfinow.Dieser in westlicher Richtung bis zum Ortseingang nach N abschwenkend bis Straße Hohenfinow/Niederfinow, 250 m nördlich Ortseingang Hohenfinow nach NW abschwenkend bis zur Terrassenkante, diese westlich überquerend und an deren Westkante nach N und W und SW folgend bis zur Sandgrube südlich Karlswerk. Von dort Richtung NW bis zur Gemeindegrenze, dann entlang des Waldrandes Richtung Tornow bis nach N verlaufenden Fließ, der Waldkante folgend bis nördlich Sommerfelde, von dort an der Waldkante nach N bis Eisenbahnlinie Eberswalde/Frankfurt, dieser folgend nach NW bis Ragöser Schleuse. Fußweg Eisenbahn bis Schleuse am Finowkanal nach 600 m in Richtung O, von dort nach NW entlang des Waldrandes auf einem Weg bis zur Straße Eberswalde/Liepe bei Mönchsbruch, Weg Mönchsbruch im Bogen nach N folgend bis Oder-Havel-Kanal, nördlich am Kanal nach W bis zum SZME Lichterfelde, dort nach NW, das Betriebsgelände umgehend, dem Waldrand folgend nach N, die Hochspannungsleitung kreuzend entlang des Waldrandes nach O, Kreuzung Hochspannungsleitung nach N, Kreuzung Hochspannungsleitung nach W dem Weg folgend, an der Waldkante nach N abschwenkend bis zur OW-verlaufenden Hochspannungsleitung. Dieser nach W folgend, bei Richtungsänderung der Leitung nach N zur Gülletrennanlage abschwenkend, diese Anlage in nordöstlicher und westlicher Richtung umgehend, nach Kreuzung der Straße Lichterfelde - Blütenberg der westlich verlaufenden Straße folgend bis zur Kreuzung der nördlich verlaufenden Straße, westlich Buckow der Straße nach S und SW folgend bis zum Oder-Havel-Kanal und dem folgend bis zur Kreuzung Autobahn. Von der Autobahnüberbrückung des Oder-Havel-Kanals verläuft die Grenze an der Nordseite des Kanals in westlicher Richtung, schwenkt nördlich Marienwerder auf die F 167 und geht entlang der F 167 bis zum Kreuzungspunkt mit der Eisenbahn Berlin/Groß Schönebeck.
2.
Grenzverlauf im WestenVon dort entlang der Eisenbahnlinie nordwärts bis ca. 2 km vor dem Bahnhof Groß Schönebeck. Hier schwenkt sie nach O und verläuft in nordöstlicher Richtung entlang der Waldgrenze bis zur Straße zwischen Eichhorst und Groß Schönebeck, weiter in westlicher Richtung entlang der Straße bis zum Ortsbeginn Groß Schönebeck, Aussparung des Ortes Groß Schönebeck in nördlicher, westlicher und südlicher Richtung entlang der vorhandenen Waldgrenzen, des Wildgatters, den Acker querend zur Waldspitze an der Straße nach Hammer. Die Grenze verläuft weiter in südwestlicher Richtung bis zur Streusiedlung Böhmerheide, von dort in nordöstlicher Richtung entlang des kreuzenden Weges bis zur Kreisgrenze. Weiter nördlicher Verlauf entlang der Kreisgrenze bis zum Waldrand nördlich Liebenthal, hier entlang der nördlich verlaufenden Straße bis zum Ortsteil Schluft. Von Schluft aus in westlicher Richtung nördlich der Straße bis zum Bachlauf Faules Fließ, dort entlang über das Döllnfließ bis zur Einmündung des Eisergrabens. Weiterer Grenzverlauf in nördlicher Richtung entlang des Eisergrabens und der Eiserlake. Weiter entlang der Gemeindegrenze Zehdenick bis zur Straße nach Kurtschlag, weiterer Verlauf in östlicher Richtung entlang der Straße bis zum Ort Kurtschlag. Der Ort wird in südlicher und östlicher Richtung umgangen. Weiterer Verlauf entlang der Straße bis Groß Dölln, östlich Groß Dölln Verschwenkung entlang des Waldweges bis zum Ortsteil Groß Väter, von Groß Väter in nordöstlicher Richtung am Weg des Barsmoors entlang der Nordgrenze des Klein-Vätersees und der sich anschließenden Moorschlenke bis zum Weg nördlich Bebersee, anschließend entlang des Waldgestells an der Abteilung 210 entlang bis zum Waldweg Gollin/Vietmannsdorf, entlang des Weges in westlicher Richtung bis zur Weggabelung des Weges Vietmannsdorf/Groß Dölln, entlang der Waldkante bis zum Weg Vietmannsdorf/Storkow, in westlicher Richtung bis zur Abzweigung des Weges nach Ringofen bis zur Moorkante, weiter westlich bis zur Seekante Krempsee, dort weiterlaufend um den See (Nord) bis Weg zur Gemeindegrenze, hier entlang bis Werderhof, von dort Verschwenkung an Schneisen bis zur Straße Templin/Vietmannsdorf, bis zur Kreuzung der Straße Dargersdorf/Templin, weiterführend an der Nordgrenze der Hammerfließwiesen bis zur Uferkante Lübbesee. Dort querend den Lübbesee in gerader Richtung bis zum Einlauf des alten Kanals, von dort in nördlicher Richtung entlang der Straße bis zur Siedlung Erholungsheim Seehof, weiter in westlicher Richtung entlang der Kante des Verlandungsmoores und des Fährsees zum Vermessungspunkt, Kreuzung des Fährsees bis zum Einlauf des gegenüberliegenden Baches, folgend den Bachlauf in nordöstlicher Richtung bis kurz vor dem Petznicksee auf dem Weg Kreuzkrug/Milmersdorf.
3.
Grenzverlauf im NordenDen Weg in südöstlicher Richtung bis zur Waldkante entlang, östlich nach N schwenkend bis zum Aalgraben, Kreuzung Straße bis zur F 109, von dort in der Verlängerung Feldweg bis zum Weg Mittenwalde/Gerswalde, diesen entlang bis zum Abzweig Straße nach Böckenberg, in Richtung Nordost der Hochspannungsleitung folgend bis zur Straße Kaakstedt/Pinnow, den Weg entlang über Gustavsruh bis zum Südostufer Pinnowsee, von dort das Fließ Richtung SO bis zur Hochspannungsleitung, bis zum Abzweig dieser Leitung, von dort nach SO die Hochspannungsleitung entlang bis zum Weg nach Potzlow, von Potzlow Straße nach Seehausen. Südlich Seehausen an das Westufer der Lanke, über die Uferwiesen nach N zur Bahnlinie, Bahnlinie nach S bis Weg südlich Quast in Richtung O bis zum Weg Neuhof/Blankenburg, diesen bis südlich Ortsrand Blankenburg, Weg von Blankenburg/Autobahn.
4.
Grenzverlauf im OstenVon der Autobahn entlang Straße Gramzow/Melzow/Waldkante nach Süden zum Weg zur Oberförsterei Gramzow, Waldkante S bis Pflasterstraße Meichow/Warnitz, Weg Ausbau Meichow, von dort bis zur Kreisgrenze Prenzlau/Angermünde (Abzugsgraben), diesen entlang bis zum westlichen Ortseingang Polßen. Weg Polßen/Haussee/F 198. Die F 198 nach NO bis zur Straße Leopoldsthal/Biesenbrow. Westlich der Ortslage zur Straße Biesenbrow/Bahnhof Schönermark, Weg Bahnhof Schönermark/Klein Frauenhagen bis Straße Schönermark/Frauenhagen, Ortslage ausklammernd, Straße nach Mürow, Ortseingang Mürow, Weg Mürow/Welsow, Ortslage Welsow ausklammernd, Straße Welsow/Bahnhof Bruchhagen, Bahnlinie nach S Richtung Angermünde, nördlich Angermünde Bahnquerverbindung Bahnlinie Angermünde/Stralsund, darüber hinweg zum Weg südlich Teiche Blumberger Mühle Kranichpfuhl, an der Wiese nach S zur Straße Angermünde/Altkünkendorf, am Ortsrand Sternfelder Tanger nach S-Richtung Sternfelde, Ortslage ausklammernd, Weg nach Sonnenhof/Kalksandsteinwerk zur F 2, an der F 2 nach S bis zum Graben Richtung Herzsprung, diesen entlang bis Mudrowsee nördlich Herzsprung, Ortslage ausklammernd zur Straße Herzsprung/Bölkendorf, entlang der Straße bis Parstein Ortslage ausklammernd, Straße bis Neuendorf, weiterführend bis Sternlager, von Straße Sternlager nach O zur Eisenbahn Angermünde/Freienwalde, entlang der Eisenbahnlinie über die Alte Oder, diese entlang nach O und NO bis zur Einmündung in die Stromoder.