(NatSGRhönV)
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Rhön"

Ausfertigungsdatum: 12.09.1990


§ 1 NatSGRhönV Festsetzung

In dem in § 2 näher bezeichneten Umfang werden in der Rhön Naturschutzgebiete und ein Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Rhön" festgesetzt.