(NatPsSchweizV)
Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Sächsische Schweiz

Ausfertigungsdatum: 12.09.1990


§ 9 NatPsSchweizV Einvernehmen

Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei

1.
der Aufstellung von Bauleitplänen
2.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer.