Ausfertigungsdatum: 12.09.1990
(1) In dem in § 2 näher bezeichneten Umfang werden im Bereich des Schaalsees und der angrenzenden Seen Naturschutzgebiete und ein Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark festgesetzt.
(2) Der Naturpark erhält die Bezeichnung "Naturpark Schaalsee".