(NatPJasmundV)
Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Jasmund

Ausfertigungsdatum: 12.09.1990


§ 9 NatPJasmundV Einvernehmen

Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei:

1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege,
2.
der Aufstellung von Bauleitplänen.