(NatPHHarzV)
Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Hochharz

Ausfertigungsdatum: 12.09.1990


§ 1 NatPHHarzV Festsetzung

(1) Der Hochharz wird in dem in § 2 näher bezeichneten Umfang als Nationalpark festgesetzt.

(2) Der Nationalpark erhält die Bezeichnung "Nationalpark Hochharz".