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Art 1 >

Gesetz zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zu den Ergänzungsvereinbarungen (NATOProtG)
Gesetz zu dem Protokoll vom 28. August 1952 über die Rechtsstellung der auf Grund des Nordatlantikvertrags errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere und zu den dieses Protokoll ergänzenden Vereinbarungen

Ausfertigungsdatum: 17.10.1969


Eingangsformel NATOProtG

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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