(NamÄndG)
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

Ausfertigungsdatum: 05.01.1938


§ 13 NamÄndG

Der Reichsminister des Innern erläßt die zur Durchführung ... dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.