Mikrozensusgesetz 2005 (MZG 2005)
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte

Ausfertigungsdatum: 24.06.2004


§ 9 MZG 2005 Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes

Die §§ 23 und 24 des Bundesstatistikgesetzes finden keine Anwendung.